Fördermittel ELR Wohnungsbau

Jahresprogramm 2024

Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ist ein kommunales Förderprogramm und unterstützt eine nachhaltige Strukturentwicklung. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg veröffentlicht jährlich eine Ausschreibung für ein Jahresprogramm. Anträge stellen können Kommunen, Vereine, Unternehmen und Privatpersonen.

Logo zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum

Strukturförderung heißt Lebensqualität in den ländlich geprägten Gemeinden zu erhalten und zu verbessern. Ziel des ELR-Programmes ist es, Impulse zur innerörtlichen Nachverdichtung zu setzen und die Ortskerne der ländlichen Gemeinden zu stärken.

Im Förderschwerpunkt „Wohnen“ konzentriert sich das Jahresprogramm 2024 auf die Innenentwicklung und Bestandsgebäude. Die Schaffung von zeitgemäßem und bezahlbarem, selbstgenutztem Wohnraum in Neubau- und Sanierungsprojekten in der Innenentwicklung steht im Vordergrund.

Daneben gibt es weitere Förderschwerpunkte:
  • Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen des täglichen oder wöchentlichen Bedarfs
  • Wohnen/Innenentwicklung zur Stärkung der Ortskerne insbesondere durch Umnutzung vorhandener Bausubstanz und Modernisierung von selbstgenutzten Wohngebäuden
  • Nachverdichtung, Verbesserung des Wohnumfeldes, Entflechtung von Gemengelagen
  • Förderschwerpunkt „Arbeiten“ mit Umnutzung oder Weiterentwicklung vorhandener Bausubstanz für zukunftsfähige Arbeitsplätze
  • Neubauten werden nur noch gefördert, sofern die Tragkonstruktion überwiegend aus CO2 speichernden Materialien besteht
Förderfähig sind
  • Vorhaben im historischen Ortskern der Stadtteile Endingen, Engstlatt, Erzingen, Heselwangen, Ostdorf, Roßwangen, Stockenhausen, Streichen, Zillhausen
  • eigengenutzte Wohnungen durch Antragsteller oder Verwandte ersten und zweiten Grades sowie maximal eine Wohneinheit zur Vermietung
  • Umnutzung von Bestandsgebäuden zu Mietwohungen (Neuschaffung) und die Modernisierung von Mietwohnungen können ebenfalls gefördert werden
  • Vorhaben in Siedlungsflächen bis zu den Baugebieten der 60/70er Jahre, sofern diese mit der Ortsmitte verbunden sind.
Nicht förderfähig sind
  • Vorhaben in der Kernstadt
  • Vorhaben in den Stadtteilen Frommern, Dürrwangen und Weilstetten

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.

Ausschreibung Jahresprogramm 2024 (452 KB)

Antragsverfahren

    Der Förderantrag wird durch die Stadt Balingen beim Regierungspräsidium Tübingen eingereicht. Abgabetermin für die Förderanträge 2024 beim Regierungspräsidium ist am 29. September 2023. Daher ist es notwendig, dass die vollständigen Antragsunterlagen bis spätestens 04. September 2023 bei der Stadt Balingen vorliegen, damit die Anträge von der Stadtverwaltung ergänzt werden können.

    Über die Bezuschussung des Jahresprogramm 2024 entscheidet das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg in Verbindung mit dem Regierungspräsidium Tübingen bis zum Frühjahr 2024.

    Spätestens nach der Aufnahme in das Jahresprogramm 2024 ist baldmöglichst ein genehmigtes Baugesuch im PDF-Format beim Regierungspräsidium vorzulegen. Darauf wird der offizielle Zuwendungsbescheid ausgestellt.

    Mit dem Bau oder der Maßnahme kann erst begonnen werden, wenn der Zuwendungsbescheid beim Antragsteller eingegangen ist.

    Zeitliche Abfolge des Antragverfahrens – Erforderliche Unterlagen
    • Aufnahmeantrag bei der Stadt Balingen mit den Antragsformularen zum Projekt
      Qualifizierte Pläne, Projektbeschreibung und Kostenberechnung nach DIN 276
      Abgabe bis 04. September 2023 durch den Bauherrn bei der Stadt / Gemeinde
    • Abgabe der Förderanträge durch die Stadt / Gemeinde bis zum 29. September 2023 beim Regierungspräsidium
    • Einreichung des Bauantrages bei der Baurechtsbehörde (PDF-Format)
      Parallel Einholung von Handwerkerangeboten
    • Entscheidung des Ministeriums  Ernährung, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz im Frühjahr 2024
      Aufnahme in die Liste der geförderten Projekte
    • Vorlage der Baugenehmigung beim Regierungspräsidium
    • Zuwendungsbescheid
    • Erteilung von Bauaufträgen innerhalb der im Zuwendungsbescheid genannten Frist
    Weitere Informationen und Antragsformulare

      finden Sie unter:

      https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/foerderung/elr

      https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/land/elr/

      oder

      https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Land/ELR/Seiten/ELR-Antragstellung.aspx

      Informationen zu Fördermittel für Gewerbe finden Sie auf der Homepage der Stadt Balingen unter:

      https://www.balingen.de/wirtschaft/wirtschaftsfoerderung/foerdermittelgewerbe

      Entscheidung zum Jahresprogramm 2023

      Die Entscheidung zum ELR-Jahresprogramm 2023 wurde am 24. Februar 2023 vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR) veröffentlicht:

      Ministerium fördert vielseitige Projekte im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) mit 100,4 Millionen Euro: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (baden-wuerttemberg.de)

      Die Liste mit den Gemeinden, die in der Programmentscheidung berücksichtigt wurden, finden Sie unter dem folgenden Link:

      2023-02-16_elr_programmentscheid-2023.pdf (baden-wuerttemberg.de)


      Flyer ELR (2 MB)