Umwelt

Kommunale Wärmeplanung

Grundlage für eine klimaneutrale Wärmeversorgung

Deutschland hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2045 klimaneutral zu werden. Ein Großteil der Gesamtenergie und damit auch der Treibhausgasemissionen entsteht laut Umweltbundesamt bei Wärme- und Kälteprozessen, etwa beim Heizen von Gebäuden oder der Warmwasserbereitstellung.
Mit der Wärmewende soll der Gebäudesektor effizienter, erneuerbarer und klimafreundlicher werden. Energie, die bisher größtenteils aus fossilen Energieträgern gewonnen wurde, soll einerseits eingespart, andererseits erneuerbar und nachhaltig produziert werden. Grundlage dafür bildet der Kommunale Wärmeplan. Über das baden-württembergische Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz ist die Stadt Balingen verpflichtet, einen Wärmeplan auszuarbeiten.

Am 19. März 2024 hat der Gemeinderat dem Berichtsentwurf „Kommunaler Wärmeplan“ zugestimmt und im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung dessen Auslegung beschlossen.

Öffentlichkeitsbeteiligung

Öffentliche Auslegung des Entwurfs der kommunalen Wärmeplanung der Stadt Balingen vom 12. April bis 24. Mai 2024

Aufbau des Kommunalen Wärmeplans

Der Wärmeplan besteht aus vier Elementen:
  • Bestandsanalyse:
    Systematische Erhebung des aktuellen Wärmebedarfs/Verbrauchs und Treibhausgasemissionen, Informationen zu Gebäudetypen und Baualtersklassen, Versorgungs- und Beheizungsstruktur
  • Potenzialanalyse:
    Möglichkeiten zur Senkung des Wärmebedarfs bzw. Steigerung der Effizienz, Möglichkeiten zur Wärme- und Stromversorgung durch erneuerbare Energien und Möglichkeiten zur Nutzung von gewerblicher Abwärme
  • Zielszenario:
    Ein Szenario zur zukünftigen Wärmeversorgung mit Darstellung zur klimaneutralen Bedarfsdeckung, sowie Möglichkeiten für Wärmenetze
  • Wärmewendestrategie:
    Skizzierung von Maßnahmen mit Priorisierung und grober Zeitplan

Der Kommunale Wärmeplan soll in erster Linie als Orientierungshilfe dienen und für Planungssicherheit bei Gebäudeeigentümern sorgen. Weiterhin dient er der Kommune als Leitfaden für zukünftige energietechnische Entscheidungen. Aus dem Wärmeplan selbst resultieren jedoch weder rechtliche Ansprüche noch direkte Verpflichtungen für Gebäudeeigentümer.

Anhand der gesammelten Daten wurde das Stadtgebiet in Nahwärme- und Einzelheizungsquartiere aufgeteilt, d.h. in Gebiete, in denen sich Wärmenetze eignen und Gebiete, die weiterhin eine eigene Heizung benötigen.

Die Voraussetzungen für eine klimaneutrale Wärmeversorgung in den jeweilig gebildeten Quartieren variieren stark. Dementsprechend muss eine Versorgung mit den erneuerbaren Energien (Sonne, Wasser, Luft, Erdwärme oder gewerblicher Abwärme) für jedes Quartier separat betrachtet werden.

Für alle Bereiche ist jedoch zu empfehlen, die Verbräuche zu reduzieren und die Effizienz zu steigern, beispielsweise durch Sanierungsmaßnahmen. Damit wird nicht nur ein Beitrag zur Klimaneutralität geleistet, sondern entsprechend auch Heizkosten gespart.

Weiterführende Informationen:

https://um.baden-wuerttemberg.de/de/energie/energieeffizienz/in-kommunen/kommunale-waermeplanung

https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-wohnen/WPG/WPG-node.html

https://www.kea-bw.de/waermewende/wissensportal/kommunale-waermeplanung/faq